|
|
detailierte Informationen zum Thema "Rürup-Rente" einblenden (294 Worte) >>>
Rürup-Rente
Als Rürup-Rente oder auch Basisrente wird umgangssprachlich eine seit 2005
staatlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht
auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und beruht auf einem
Rentenversicherungsvertrag. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der
gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern
kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es
ähnlich wie bei der Riester-Rente (nur 30 % Teilauszahlung bei Rentenbeginn)
bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf
nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.
Vorteile
- Der Sparer kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
(Steuervorteile über Vorsorgeaufwendungen) aufbauen.
- Das Kapital, das sich in einem Rürup-Vertrag befindet, bleibt im Falle
einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen
unberücksichtigt.
- Schutz vor Pfändung. Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht
gepfändet werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den
Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden.
Nachteile
- Beiträge zu Rürup-Renten können zurzeit nur gestaffelt steuerlich
geltend gemacht werden.
- Kein Kapitalwahlrecht - die spätere Auszahlung erfolgt, frühestens nach
Vollendung des 60. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente.
- Rentenzahlungen müssen später, abhängig vom Rentenbeginnjahr, versteuert
werden.
- Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen oder verschenkt werden.
Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines "Rückkaufwertes" ist
ausgeschlossen.
- Bei Tod des Sparers vor Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte
Kapital. Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine
Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich
jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden.
- Auch bei Tod des Sparers nach Rentenbeginn verfällt das gesamte
eingezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit gibt es bei Rürup-Renten nicht.
Sofern der Sparer aber schon verheiratet ist, kann jedoch eine
Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.
[Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie]
<<< ausblenden
|
|
| |
|