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Rürup-Rente

Als Rürup-Rente oder auch Basisrente wird umgangssprachlich eine seit 2005 staatlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (nur 30 % Teilauszahlung bei Rentenbeginn) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.

Vorteile

  • Der Sparer kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Steuervorteile über Vorsorgeaufwendungen) aufbauen.
  • Das Kapital, das sich in einem Rürup-Vertrag befindet, bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Schutz vor Pfändung. Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden.

Nachteile

  • Beiträge zu Rürup-Renten können zurzeit nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden.
  • Kein Kapitalwahlrecht - die spätere Auszahlung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente.
  • Rentenzahlungen müssen später, abhängig vom Rentenbeginnjahr, versteuert werden.
  • Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines "Rückkaufwertes" ist ausgeschlossen.
  • Bei Tod des Sparers vor Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden.
  • Auch bei Tod des Sparers nach Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit gibt es bei Rürup-Renten nicht. Sofern der Sparer aber schon verheiratet ist, kann jedoch eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.

[Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie]

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