Rentenversicherung
Als Rentenversicherung bezeichnet eine Versicherung, bei der ab einem
bestimmten Zeitpunkt für die Dauer des Überlebens eine Rente, also eine
Leibrente, gezahlt wird. Rentenversicherungen gibt es in der Form der
gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Rentenversicherung, die
dieser Artikel behandelt. Sie ist im Grunde eine klassische
Lebensversicherung, jedoch nicht auf den Todesfall, sondern auf den
Erlebensfall.
Grundlagen
Man unterscheidet zwischen der sofortbeginnenden Rentenversicherung (stets
gegen Einmalbeitrag), bei der die Leibrente sofort bei Vertragsabschluss
beginnt, und der aufgeschobenen Rentenversicherung (gegen Einmalbeitrag oder
laufenden Beitrag), bei der die Leibrente erst nach einer vereinbarten Zeit,
der Aufschubzeit, beginnt. Die Beitragszahlungsdauer kann nicht länger als
die Aufschubzeit sein.
Die Rentenversicherung hat gegenüber der klassischen Lebensversicherung
folgende Unterschiede:
- Gesundheitszustand unerheblich: Da die Versicherung nicht auf den
Todesfall genommen wird, erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Ein schlechter
Gesundheitszustand mindert vielmehr das Risiko des Versicherers, dass der
Leibrentner zu lange lebt.
- Kapitalwahlrecht: Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen kann
vereinbart werden, dass bei Ende der Aufschubzeit anstatt der Leibrente auch
eine einmalige Kapitalzahlung in der kalkulatorischen Höhe des Wertes der
Leibrente gezahlt wird. (Begrenztes Kapitalwahlrecht bei Riester-Renten und
kein Wahlrecht bei Rürup-Renten)
- Rentengarantiezeit: Es kann vereinbart werden, dass die Rente anfänglich
für die vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit unabhängig vom Überleben
des Leibrentners gezahlt wird. Stirbt der Leibrentner in dieser Zeit, endet
die Rentenzahlung nicht sofort sondern erst zum Ende der Rentengarantiezeit.
Diese Möglichkeit ist jedoch bei Riester-Renten und Rürup-Renten nur
eingeschränkt möglich.
- Risikobeitrag: Es wird nicht, wie für die Versicherung auf den
Todesfall, ein Risikobeitrag dem Beitrag oder dem Deckungskapital des
Vertrages entnommen. Vielmehr wird dem Deckungskapital ein Risikobeitrag
zugeführt, der aus dem verfallenen Deckungskapital der verstorbenen
Leibrentner an die Überlebenden vererbt wird. Daher brauchen Leibrentner
nicht ihre ganzen Rentenzahlungen selbst zu finanzieren. Die zufällig früh
sterbenden Leibrentner tragen mit dem von diesen nicht mehr benötigten
Deckungskapital zur Finanzierung der Leibrente der zufällig länger als
durchschnittlich lebenden Leibrentner bei. Bei langem Leben erhalten die
Leibrentner damit wesentlich mehr zurück, als sie jemals eingezahlt haben.
Hingegen erhalten diejenigen, die zu früh sterben, deutlich weniger als
eingezahlt. Zweck der Rentenversicherung ist es nicht, Hinterbliebenen etwas
zukommen zu lassen, sondern den Lebensunterhalt des Leibrentners während
dessen restlichen Lebens so hoch wie möglich zu sichern.
Rechnerische Grundlagen
In der traditionellen Versicherungsmathematik wird der Beitrag so bestimmt,
dass er kalkulatorisch, allerdings mit unrealistisch vorsichtigen Annahmen
für die zukünftigen Ausgaben, genau den nach den Annahmen erwarteten
zukünftigen Verpflichtungen entspricht (Äquivalenzprinzip). Dabei müssen die
Eintrittswahrscheinlichkeit der Rentenzahlung, also die Wahrscheinlichkeit,
dass die versicherte Person den Zeitpunkt erlebt, und die Verzinsung bzw.
Abzinsung berücksichtigt werden. Da die Erlebenswahrscheinlichkeit und die
Abzinsungsfaktoren sinken, je weiter der Zeitpunkt in der Zukunft liegt,
lassen sich für relativ geringe Einzahlungen eine relativ hohe Rente im
Erlebensfall sichern. Darin gründet die große Bedeutung der
Rentenversicherung für die Altersvorsorge.
In die obige Formel gehen mit dem Zinssatz und der Sterbetafel zwei
Voraussetzungen ein, die problematisch sind. Beide lassen sich für die
Zukunft nur schätzen und können daher höher oder niedriger als erwartet
ausfallen. Dies kann einen erheblichen Einfluss auf die tatsächlichen
Leistungen haben.
Varianten
Eine ewige Rente ist ein Auszahlungsplan ohne Kapitalverzehr, die unabhängig
vom Überleben gezahlt wird. Sie ist keine Versicherung. Die jährlichen
Rentenbeträge entsprechen genau dem jährlichen Zinsertrag auf das Kapital,
so dass sich das Kapital niemals mindert.
Eine temporäre oder abgekürzte Leibrente wird nur für eine begrenzte Zeit
gewährt. Ihr Erwartungs- (Bar-) Wert ist leicht zu berechnen, in dem man in
obiger Formel nur Terme mit i < k berücksichtigt. Solche temporäre
Leiberenten spielen vor allem in der traditionellen Versicherungsmathematik
eine große Rolle. Soweit laufende Beiträge gezahlt werden, stellen diese
formal eine temporäre Leibrente des Versicherungsnehmers an den Versicherer
dar, da auch Beiträge nur solange gezahlt werden, wie der
Versicherungsnehmer lebt. Daneben findet man temporäre Leibrenten z. B. als
Berufsunfähigkeitsrenten (bis zum Beginn der Altersrente).
Betriebliche Altersversorgung
Manche Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern im Rahmen einer Direktzusage
eine betriebliche Altersrente. Diese muss der Arbeitgeber intern selbst
finanzieren. Grundsätzlich sind diese Verpflichtungen, die eine erhebliche
Höhe erreichen können, nach mathematischen Verfahren zu bewerten und in der
Bilanz als Pensionsrückstellungen auszuweisen; entsprechend erhöhen sich die
kalkulatorischen Personalkosten. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber das
Risiko, dass Sterbewahrscheinlichkeit und Zinsen sich anders als erwartet
entwickeln.
Alternativ kann der Arbeitgeber über verschiedene Träger im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung Rentenversicherungen für seine Arbeitnehmer
organisieren. Siehe hierzu Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung,
Unterstützungskasse.
Zinssatz und Sterbetafel
Aufgrund der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes darf der bei
der Beitragsberechnung verwendete Zinssatz nicht höher sein, als dauerhaft
zu erwirtschaften ist. Der Versicherer muss in der Lage sein, die gesetzlich
geforderte Deckungsrückstellung zu bilden.
Ein besonderes Problem stellt die Sterbetafel dar. Da seit langer Zeit die
Lebenserwartung der Bevölkerung ständig steigt, müssen Leibrenten immer
länger gezahlt werden. Daher bleibt von den Sicherheitszuschlägen in den
Beiträgen, die - soweit sie nicht benötigt werden - den Versicherungsnehmern
in Form der Überschussbeteiligung wieder zurück gegeben werden, weniger
übrig, als ursprünglich zu erwarten war. Damit sind auch die
Rentensteigerungen aus der Überschussbeteiligung geringer als vielleicht
erhofft wurde oder sie entfallen zur Gänze. Sollte die Lebenserwartung so
sehr weiter steigen und damit auch die an die Leibrentner gezahlten Renten,
dass ein Versicherer dies nicht mehr aus den Beiträgen trotz aller
Sicherheitszuschläge finanzieren kann, dürfen im Notfall auch die
Rentenbeträge gesenkt werden, um einen Konkurs des Versicherers und damit
einen Verlust der Altersversorgung aller Leibrentner zu vermeiden. Insgesamt
bekommen die Leibrentner durch die längere Rentenzahlung aber mehr
ausgezahlt, als erwartet, auch wenn sich die einzelnen Rentenbeträge
mindern.
[Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie]