Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das
Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für
Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die
Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach
dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Leistungsumfang
Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten
Deckungssumme (im Regelfall 250.000 ¤ je Rechtsschutzfall in der Regel
ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die
Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren
Rechtsanwaltes
- Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen
muss.
Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen,
um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht
übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische
Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. Ob durch eine
geringe Mehrprämie die Selbstbeteiligung auszuschließen ist, sollte bei
Vertragsabschluß geklärt werden.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern,
die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Viele Gesellschaften
bieten bei bis zu sechswöchigen Auslandaufenthalten auch weltweiten
Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter
Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis
zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die
Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 Euro beschränkt.
Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf
einer "Wartezeit" von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
Leistungsfall
Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer
das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man "den
tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten". Daher ist z.
B. die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst.
Die Versicherer prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende
Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln
zur Last gelegt wird.
Leistungsausschlüsse
Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht die Kosten aller Streitigkeiten
ab.
Zum einen muss die Streitigkeit einer der versicherten Leistungsarten
zugeordnet werden können. Ist dies nicht möglich, besteht kein Rechtsschutz
(Beispiel: Streitigkeit aus dem Schulrecht). In § 3 ARB ist darüber hinaus
eine Reihe von Risikoausschlüssen genannt.
Hier sollen nur einige der am häufigsten vorkommenden Ausschlüsse genannt
werden:
- Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist genausowenig versichert wie
die aktive Strafverfolgung (Ausnahme: der genannte Opfer-Rechtsschutz)
- Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer sind genauso
ausgeschlossen wie Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor
internationalen Gerichtshöfen
- Sehr häufig kommt der Baurisikoausschluss zum Tragen (§ 3 Abs. 1 d ARB).
Vereinfacht gesagt, ist alles was in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme
steht, ausgeschlossen.
Beispiele: Neubau eines Hauses (Streit mit Nachbarn, Handwerker, Stadt),
Kauf einer neuen Eigentumswohnung (Streit mit Bauträger oder Makler),
Umbaumaßnahmen (Streit wegen der Baugenehmigung), Finanzierung (Streit mit
Banken, Bausparkasse).
Rechtsgrundlagen
Basis der Rechtsschutzversicherung sind die Allgemeinen
Rechtsschutzbedingungen (ARB). Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft veröffentlicht Musterbedingungen, die von den
Mitgliedunternehmen üblicherweise übernommen werden.
[Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie]