Ratenkredit
Der Ratenkredit ist ein Darlehen über einen festen Betrag, der in Raten
zurückgezahlt wird.
Begriff
Ratenkredite werden auch als Konsumentenkredit bezeichnet. Ratenkredite
werden von Banken unter verschiedenen werblichen Namen wie Autokredit oder
easyCredit angeboten.
Geschichte
Ratenkredite werden in Deutschland seit den 50er Jahren angeboten. Zunächst
war der Ratenkredit Hauptgeschäft der Teilzahlungsbanken, heute wird er
allgemein von Geschäftsbanken angeboten. Insbesondere für die Autobanken
stellt der Ratenkredit das wichtigste Produkt dar.
Für Ratenkredite an Privatpersonen galt in Deutschland bis zum in Kraft
treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes das Verbraucherkreditgesetz
Abwicklung
Ratenkredite sind meistens standardisierte Bankprodukte für Privatkunden.
Sie werden meist als Blankokredite, d.h. ohne die Stellung von Sicherheiten
herausgelegt. Lediglich eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist typischerweise
als Sicherheit im Vertrag vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers
nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert
werden. Bei der Finanzierung von Kraftfahrzeugen ist es üblich, eine
Sicherungsübereignung des Autos vorzunehmen. Einige Kreditinstitute
verzichten jedoch mittlerweile - im Sinne einer standardisierten und
effektiven Bearbeitung - auch bei derartigen Finanzierungen auf die
Sicherungsübereignung der Kraftfahrzeuge.
Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in gleichen Monatsraten. Diese
Monatsraten enthalten die Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die Gebühren
des Kreditinstitutes. Die Zinsen eines Ratenkredites liegen höher als bei
Baufinanzierungen, oftmals aber niedriger als bei Dispositionskrediten.
Typischerweise werden einmalige Bearbeitungsgebühren bis zu 2 % der
Kreditsumme gefordert.
Oftmals wird mit dem Ratenkreditvertrag eine Restschuldversicherung
abgeschlossen, die weitere Kosten verursacht.
Einige Direktbanken bieten Ratenkredite günstiger als Filialbanken an.
Inzwischen ist das Kreditvergabeverfahren auch bei vielen Filialbanken
soweit standardisiert und vereinfacht, dass sich ein Vergleich der
Konditionen zur Direktbank auf jeden fall lohnt, zumal bei den Filialbanken
die weiteren Bedingungen für die Kreditvergabe, wie z.B. der Abschluss einer
Restkreditversicherung, nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben sind. Im
Kreditvertrag muss der Effektivzins angegeben werden, um eine leichtere
Vergleichbarkeit der Kreditkosten der verschiedenen Kreditgeber
sicherzustellen.
Ratenkredite werden typischerweise in die Schufa eingetragen.
Viele Händler, Versicherungsvertreter sowie freie Vermittler bieten als
Kreditvermittlung Ratenkredite von Banken an.
Kündigung
Kündigung durch den Darlehensnehmer
Der Darlehensnehmer kann den Kredit 6 Monate nach Auszahlung mit Frist von 3
Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Jedoch
ist die Bank nicht verpflichtet, die Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen und
darf eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung der Kündigung berechnen.
Kündigung durch die Bank
Die Bank darf nur kündigen wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- der Darlehensnehmer muss mit mindestens zwei aufeinander folgenden
Raten ganz oder teilweise in Verzug sein und
- es müssen Ratenrückstände von mindestens 10 Prozent (Laufzeit des
Ratenkredits < drei Jahre) bzw. 5 Prozent (Laufzeit des Ratenkredits > drei
Jahre) des Nennbetrags des Darlehens bestehen und
- die Bank muss 2 mal gemahnt haben und dabei die Kreditkündigung
angedroht haben.
Rechtliches
Ratenkredite sind in Deutschland in § 488 BGB geregelt. Ratenkredite an
Privatpersonen gelten in Deutschland als Verbraucherdarlehen. Der Kunde hat
hierdurch u.a. ein Widerrufsrecht. Binnen 14 Tagen kann er dem Kreditvertrag
widersprechen (muss dann aber den Kreditbetrag sofort zurückzahlen).
Weiterhin sind Formvorschriften (Schriftform, Angabe des Effektivzinses
u.a.) vorgeschrieben. Detaillierte Regelungen zur Kündigung von
Ratenkrediten sind in § 489 BGB geregelt.
[Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie]