Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland eine Art der
Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder
durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen, bei
einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen. Der Begriff
steht auch für Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, die eine solche
Versicherung anbieten. Im Jahr 2002 hatten in Deutschland insgesamt
7.932.800 Menschen eine private Krankenvollversicherung.
Krankenversicherungsarten
Nach dem Umfang der privaten Krankenversicherung können unterschieden
werden:
- Vollversicherung - Absicherung der gesamten Krankheitskosten
- Teilversicherung - Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten,
beispielsweise bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn
- Zusatzversicherung - Absicherung zusätzlicher Risiken zur Gesetzlichen
Krankenversicherung, beispielsweise Auslandsreisekrankenversicherung,
Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld etc.
Annahmevoraussetzungen
Private Versicherungsunternehmen machen den Vertragsabschluss von
Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und zu versichernder Leistung
abhängig.
In der PKV können sich Personen versichern, für die keine
Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht
(Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler. Für Studenten besteht eine
Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn das Studiums
oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung befreien lassen kann.
Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV)
Studententarife an.
Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten können jedoch über die
Künstlersozialkasse (KSK) ähnlich wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zur GKV
erlangen, diese sind dann wie Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert. Um
versicherungsfrei zu werden, bestehen dann die gleichen Voraussetzungen wie
für Arbeitnehmer. Von dieser Versicherungsplicht kann man sich bei Anmeldung
zur KSK befreien lassen und man erhält dann von der KSK einen Zuschuss zur
PKV. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden private Zusatzversicherungen
angeboten.
Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung
Die GKV nimmt ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese
versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer
selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung
für mindestens 12 Monate), unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter
die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.
Vertragsgestaltung
Der Versicherungsnehmer kann je nach seinen Bedürfnissen verschiedene Tarife
individuell kombinieren, um für sich die beste Lösung zu finden. Bei
Tarifwerken mit Modultarifen können verschiedene ambulante, zahnärztliche
und stationäre Tarife vereinbart werden. Bei so genannten Kompakttarifen
sind ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen als feste
Versicherungsleistungen vereinbart, welche nicht individuell gestaltet
werden können.
Einige Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung. D. h., die Versicherung
tritt erst dann ein, wenn die jährlichen oder monatlichen Arzt- und
Medikamentenkosten den Selbstbeteiligungsbetrag übersteigen. Ebenso sind
leistungsartbezogene Selbstbeteiligungen (z. B. 10 % der Medikamentenkosten
oder 15 % der Heilmittelkosten) möglich. Für bestimmte Leistungen können
auch Obergrenzen vereinbart sein (z. B. Brillen bis max 300 Euro oder
orthopädische Schuhe bis 200 Euro). Dafür ist bei diesen Tarifen die
Versicherungsprämie niedriger oder ein Teil der Beiträge wird
zurückerstattet, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.
Wer einmal privat vollversichert ist, wird von den gesetzlichen
Krankenkassen nur dann wieder aufgenommen, wenn er wieder
versicherungspflichtig wird, z. B. durch Arbeitslosigkeit, jedoch nur, wenn
er noch unter 55 Jahre alt ist bzw. zuvor weniger als 5 Jahre in der PKV
war. (SGB V § 6 Abs. 3a)
Leistungen
Die Leistungen der PKV variieren je nach Gesellschaft und Tarif.
Versicherbar ist (je nach Tarif)
- Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung
- Freie Wahl der Klinik
- Behandlung durch den Chefarzt
- Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen)
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
- Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
- Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
- Psychotherapie
Unterschiede zwischen PKV und GKV
- Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV
beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein
separater Beitrag fällig.
- Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt
(Lohn, Gehalt, Provisionen, ...) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der
PKV wird der Anfangsbeitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter,
Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand) berechnet und steigt oder sinkt dann
aufgrund verschiedener Faktoren.
- Die Beiträge zur GKV sinken mit dem Renteneintritt in der Regel durch
das niedrigere Einkommen, in der PKV steigen sie weiter an.
- Gut verdienende Alleinstehende ohne Vorerkrankungen zahlen in jungen
Jahren in der PKV günstigere Beiträge als in der GKV.
- Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur
teilweise bezahlt (z. B. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen,
Zahnersatz).
- Im Bereich der Innovationen in der Medizin zahlen die gesetzlichen
Krankenversicherungen nur, was ihrer Ansicht nach "ausreichend, zweckmässig
und wirtschaftlich" ist
- Die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal ist nur von GKV-Versicherten zu
entrichten. Dies gilt nicht für Kinder unter 18 Jahren.
- Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen
Leistungsanspruch.
- Die Leistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch
privatrechtlichen Vertrag festgelegt (d. h. die Politik bzw. die
Selbstverwaltung können die Leistungen jederzeit beschränken oder aber auch
erweitern).
- Klagen gegen eine GKV erfolgen vor den Sozialgerichten und sind
kostenfrei.
- PKV-Versicherte können bei Unzufriedenheit nur mit erheblichen
finanziellen Nachteilen zu einem anderen PKV-Unternehmen wechseln, weil sie
älter wurden, eventuell inzwischen Krankheitsvorfälle hatten und ihre
Altersrücklage noch nicht angerechnet erhalten.
- PKV-Versicherte können auf die Höhe ihres Beitrages durch Anpassung
ihrer Leistungsansprüche und durch die Höhe eines etwaigen Selbstbehalts
Einfluss nehmen. Sie haben damit im fortschreitenden Alter die Chance, ihre
durch laufende Steigerungen eventuell nicht mehr tragbaren Beitragslasten
durch Leistungsverzicht zu mildern.
Kinder in der Privaten Krankenversicherung
Da es keine Familienversicherung wie in der Gesetzlichen Krankenkasse gibt,
ist in der PKV für jedes Kind ein eigener Beitrag zu zahlen. Eltern, die
unterschiedlich versichert sind haben eventuell die Wahl zwischen den beiden
Systemen. Grundsätzlich wird ein Kind dem höher verdienenden Elternteil
zugerechnet. Ist dieses in der PKV kann es nicht über den Partner in der
Gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Wird ein Kind privat
krankenversichert muss dies nicht zwangsläufig bei dem gleichen Anbieter
geschehen, bei dem auch die Eltern sind, da manche Versicherer Kinder auch
alleine versichern.
Für Kinder werden keine Altersrückstellungen gebildet. Da diese also nicht
verloren gehen können ist ein Wechsel des Anbieters also einfacher als bei
Erwachsenen. Abhängig von den Leistungen kostet die Versicherung eines
Kindes zwischen 60 und 120 Euro, im Gegensatz zu Erwachsenen unabhängig vom
Geschlecht aber auch mit Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsprüfung entfällt
nur, wenn ein Neugeborenes in der PKV der Eltern versichert wird.
Ein Beihilfeanspruch der Eltern erstreckt sich auch auf das Kind. Bei
Angestellten wird der Arbeitgeberzuschuß gezahlt, bis Elternteil und Kind
den durchschnittliche Höchstsatz der gesetzlichen Kassen überschreiten. Für
die Pflegeversicherung fallen keine Beiträge an.
Gesundheitsreform 2006
Die Gesundheitsreform 2006 beabsichtigt, mehr Wettbewerb zwischen
Gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung
herzustellen.
In einem Koalitionsgespräch am 4. Oktober 2006 wurden die folgenden Punkte
vereinbart:
- Unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko sollen zukünftig
freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte in die PKV wechseln
können. Dazu soll ein Basistarif eingeführt werden, der allerdings nach
Eintrittsalter und Geschlecht differenzierte Beiträge erheben wird.
- # Die Versicherten sollen zukünftig leichter das Unternehmen wechseln
können. Dazu sollen die Altersrückstellungen bei Wechsel der Versicherung im
Umfang des Basistarifes anrechnungsfähig gestellt werden.
- Der Basistarif darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Würde
durch die Bezahlung einer Prämie Hilfebedürftigkeit ausgelöst, reduzierte
sich der Beitrag auf die Hälfte.
- Eine Portabilität der Altersrückstellungen zwischen PKV und GKV soll
nicht stattfinden.
[Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie]