Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und
Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen
Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und
Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und
Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den
Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung
von Elementarschäden und Überspannungsschäden.
Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des
Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören
beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Sehr
oft ist die Haftung der Versicherung begrenzt; so dass sich
Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirkt. Beispielsweise heißt
das bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung
von 50.000 Euro bezahlt die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max.
50.000 Euro (Entschädigung = Schaden x
Versicherungssumme/Versicherungswert). Nahezu alle Versicherer sind bereit,
auf diese sogenannte "Einrede der Unterversicherung" im Schadenfall generell
zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte
Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche - meist 650,- Euro/m²
Wohnfläche - abzuschließen (Unterversicherungsverzicht). Diese garantiert
dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der
Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu
einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des
Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der
Police genannte Versicherungsort erweitert und damit der Hausrat, der sich
beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung
befindet, versichert.
Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der
Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der
versicherten Räume (Einbruchdiebstahl-Tarifzone). Die Versicherungssumme
wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche
errechnet.
[Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie]