Girokonto
Das Girokonto (von ital. il giro: der Kreis, wegen der Möglichkeit, das Geld
"kreisen" zu lassen) ist ein Bankkonto zur Abwicklung des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs. Es wird von einem Kreditinstitut geführt. Zahlungen werden
zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht.
Rechtliches
Das Girokonto ist in Deutschland rechtlich in den Paragraphen 676f bis 676h
des BGB geregelt. Eine Kündigung des Girokontos ist für den Kunden jederzeit
ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Bank darf hierfür keine
Bankgebühren erheben. Auch die Bank hat (unter der Maßgabe der
ZKA-Empfehlung) die Möglichkeit, das Konto zu kündigen.
Das Girokonto kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch für
Minderjährige eingerichtet werden.
Ein Girokonto ist immer auch ein Kontokorrentkonto, also ein Konto in
laufender Rechnung nach § 355 HGB, bei dem täglich ein Saldo, der einer der
beiden beteiligten Parteien zusteht, ermittelt wird.
Nutzung
Vom Überziehen des Kontos spricht man, wenn das Guthaben für die Verfügungen
nicht ausreicht, die Bank also einen Kredit gewährt. Dies wird als
Dispositionskredit ("Dispo") vertraglich vereinbart. Daneben gibt es
teilweise eine von der Bank geduldete Überziehung über den Dispo hinaus,
bzw. bei Nichtbestehen eines Dispo-Vertrages. Voraussetzung hierfür ist eine
entsprechende Bonität sowie in Deutschland die Akzeptanz der SCHUFA-Klausel.
Der Kontoinhaber kann über das Girokonto mittels Barabhebungen,
Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge verfügen. Die
Aufträge können schriftlich, per Telefon, Online-Banking oder
Selbstbedienungs-Terminals erfolgen.
Weit verbreitet ist die Nutzung der über das Girokonto abgewickelten
Debit-Karten wie der Maestro-Karte (früher Eurocheque-Karte) und
Kundenkarte.
Kontoauszüge und Kontenabschlüsse
Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen.
Dies erfolgt meist über Kontoauszugsdrucker. Seltener erhält der Kunde
Auszüge per Post. Zunehmend wird der Kontoauszug auch elektronisch
bereitgestellt.
In regelmäßigen Abständen (meist quartalsweise) rechnet die Bank das Konto
ab und belastet Zinsen und Gebühren. Gemäß AGB muss der Kunde diesen
Abschlüssen binnen sechs Wochen widersprechen, wenn Fehler auftreten.
Kosten
Guthaben werden üblicherweise nicht oder nur gering verzinst. Die Verzinsung
einer Überziehung ist im Gegensatz hierzu relativ hoch. Meist wird eine
Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten berechnet. Es gibt
jedoch eine Reihe von Banken, die kostenlose Girokonten anbieten. Für
Schüler, Studenten und Auszubildende ist die Kontenführung ebenfalls meist
kostenlos.
[Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie]