Fondsgebundene Lebensersicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) bzw. die fondsgebundene
Rentenversicherung (FRV) (seltener die indexgebundene Lebensversicherung)
sind kapitalbildende Lebensversicherungen, bei denen das Kapital auf
Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers in vertraglich bestimmten
Kapitalanlagen, meist Anteile an Investmentfonds, angelegt wird. Die
Wertveränderungen bzw. Kapitalerträge dieser Kapitalanlagen gehen
vollständig zu Lasten bzw. zu Gunsten der Versicherungsnehmer.
Daher übernimmt der Versicherer keine Garantie über eine bestimmte
Ablaufleistung. Die Höhe der Ablaufleistung bestimmt sich ausschließlich
durch die Wertentwicklung der betreffenden Kapitalanlagen. Inzwischen gibt
es aber auch Formen, die eine Anlage in Garantiefonds vorsehen oder bei
denen der Versicherer zusätzlich eine bestimmte Garantie übernimmt.
Da die Kapitalanlage nicht von dem Versicherer im Hinblick auf seine eigene
Risikominierung aus einer Garantie oder zugunsten der Versicherungsnehmer
zur Erzielung einer verlässlichen Ablaufleistung vorgenommen wird, sind die
Ergebnisse der fondsgebundenen Versicherung meist sehr volatil und wenig
vorherbestimmbar. Sie gelten als für die Grundversorgung im Alter dann als
sehr gut geeignet, wenn die Laufzeit lange ist (20 Jahre und länger), sodass
sich durch Cost-Average-Effekt und Zinseszinseffekt eine bessere Rendite als
bei klassischer Verzinsung ergeben kann. Der Versicherungsnehmer kann selbst
Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen. So kann er die mit dem Vertrag
verbundenen Investmentfonds selbst wählen. Hierbei ist ferner häufig auch
eine Streuung des Sparbeitrages auf mehrere Investmentfonds möglich.
Auch kann der Kunde die Auswahl der Investmentfonds, auch während der
Vertragsdauer ändern:
- Shift(ing) - Das gesamte vorhandene Fondsguthaben in einen anderer Fonds
übertragen, in dem auch zukünftig die neuen Beiträge angelegt werden.
- Switch(ing) - Die zukünftigen Neuanlagen läuft, ohne Änderung der bisher
erfolgten Anlage, in neu zu bestimmende Fonds.
Die Versicherungssumme im Todesfall ist bei der FLV vertraglich oft in Höhe
der Summe der zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) bestimmt. Diese kann
jedoch bei vielen Anbietern auch beliebig erhöht/reduziert werden.
Fondsgebundene Versicherungen sind in Deutschland traditionell, im
Unterschied praktisch zum gesamten Ausland, überschussbeteiligt. Da die
Kapitalerträge vollständig an die Versicherungsnehmer fließen, bleiben nur
die übrigen Überschussquellen, vor allem Risiko- und Kostenüberschüsse. Sie
werden überwiegend auch in Fondsanteile investiert, wobei auch andere
Modelle (z. B. verzinsliche Ansammlung) angeboten werden. Besteht der
Vertrag aus einer konventionellen Grundversicherung, deren Überschüsse in
Fonds angelegt werden, spricht man auch von Hybridprodukten.
Weitere übliche flexible Bausteine der fondsgebunden Versicherung sind:
- Verlängerungsoption - Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag z. B. um
5 weitere Jahre verlängern. Sinnvoll, wenn die Fondsanteile zum
Vertragsablauf niedrig stehen.
- Ablaufmanagement - Das Versicherungsunternehmen schichtet (shifting)
automatisch oder nach Angebotsunterbreitung an den VN, in der Regel 5 Jahre
vor Vertragsschluss, das vorhandene Fondsguthaben in risikoärmere Fonds
(meist Renten- oder Geldmarktfonds), die einem niedrigeren Schwankungsrisiko
ausgesetzt sind.
- * Übertragungsoption - Der Versicherungsnehmer kann sich die
Fondsanteile, nach Vertragsbeendigung, auf ein eigenes Depot übertragen
lassen. (Naturalleistung)
Flexible Bausteine aktueller Verträge sind ferner:
- Abrufoption - Der Kunde kann sich, anders als bei konventionellen
Lebensversicherungen, auch während der Vertragslaufzeit, beliebige
Teilbeträge aus dem vorhandenen Fondsguthaben auszahlen lassen.
- Sonderzahlungsoption - Der Kunde kann sein investiertes Kapital durch
Sonderzahlungen, in einen bereits bestehenden Vertrag, erhöhen.
Abschließend beurteilt sind fondsgebundene Versicherungen weit flexibler und
transparenter als konventionelle Verträge. Allerdings ist die Verwaltung
solcher Produkte wegen der hohen Flexibilität auch deutlich teurer. Die
Transparenz seitens des Versicherers ist zwar hoch, doch ist die Beurteilung
der Erfolgsaussichten von Fonds selbst für den Fachmann oft schwierig. Sie
unterliegen dem Kursrisiko der Investmentfonds. Dieses Risiko kann aber
durch Anlage in risikoarmen Fonds abgemildert werden, die allerdings auch
eine deutlich niedrigere Renditechance haben.
Die Fondsgebundene Versicherung dürfte jedoch in Zukunft, insbesondere durch
die Abgeltungsteuer, auch im Vergleich zur direkten Anlage in
Investmentfonds, als Sparform und zur Altersvorsorge weiter an Bedeutung
zunehmen. Es wird vermutlich versucht, durch entsprechendes Fondsmanagement
eine ähnliche Verlässlichkeit bei dennoch hoher Rendite wie bei der
konventionellen Lebensversicherung zu erreichen.
Auch die Tatsache, dass fondsgebundene Versicherungen dem Grunde nach ihre
Sparbeiträge in Sachwerte investieren, dürfte sie als Sparform, gegenüber
konventionellen kapitalbildenden Versicherungen, die überwiegend eine
Geldwertanlage darstellen, noch interessanter machen.
Waren früher die Beiträge für Fondsgebundene Versicherungen im Gegensatz zu
den konventionellen Verträgen nicht im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen von
der Steuer absetzbar werden heute auch fondsgebundene Versicherungen als
Riester-Renten und Rürup-Renten im Rahmen des Sonderausgabenabzuges
steuerlich gefördert.
Die FLV wird in Deutschland seit 1970 angeboten, die ersten Anbieter waren
die Nürnberger, Veritas (heute Gothaer) und Deutscher Herold, derzeit
größter Anbieter von FLV ist die AachenMünchener Lebensversicherung AG.
[Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie]