Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der
bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als
Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer
Lebensversicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.
Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung eine
privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet, allerdings gibt es auch im
Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der
Berufsunfähigkeit. Diese greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2.
Januar 1961 geboren sind, und auch nur unter gewissen Voraussetzungen und
mit niedrigen Leistungen. Für all diejenigen, die nach dem 1. Januar 1961
geboren sind, gilt nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der
Erwerbsunfähigkeit, ermittelt nach dem Restleistungsvermögen auf dem
allgemeinem Arbeitsmarkt.
Generell sollten Menschen eine Absicherung der Berufsunfähigkeit in Betracht
ziehen, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch anderen den
Unterhalt sichert, beziehungsweise die sie unentgeltlich verrichten, die
aber nicht ohne finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. So ist zum Beispiel
auch die Absicherung einer Hausfrau möglich.
Zur Invaliditätsversicherung zählen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung
die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die
Dread Disease- und die private und gesetzliche Unfallversicherung, die in
Ihren Bedingungen aber unterschiedliche Ausprägungen haben.
Leistungen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte
Berufsunfähigkeitsrente, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr
ausüben kann.
Eine typische Definition von Berufsunfähigkeit in Versicherungsbedingungen
lautet: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte
infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich
nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten
(Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf wie er vor Eintritt der
Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war,
auszuüben."
Die Formulierungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen unterscheiden
sich hier oft im Wortlaut im Rahmen des allgemeinen Sprachgebrauches.
Weiterhin wird in der Regel auch dann geleistet, wenn man nur noch zu 50% im
Stande ist, seinen Beruf auszuüben (Teilweise Berufsunfähigkeit).
Eine weitere Formulierungsmöglichkeit lautet: "Vollständige
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,
voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum)
außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er
auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner
bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf)."
[Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopädie]